Finanzielle Entlastung für Familien dank Elterngeld, Kinderfreibetrag und Co.
Ein Kind bringt viele Veränderungen mit sich, vom Tagesablauf bis zu den finanziellen Rahmenbedingungen. Viele Eltern fragen sich deshalb bereits vor und im Laufe der Schwangerschaft, welche staatlichen Leistungen sie erhalten und wie sie diese am besten ausschöpfen.
Was Ihnen im Mutterschutz zusteht
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt in der Regel die Schutzfrist, die acht Wochen nach der Geburt endet. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Zeit nach der Entbindung auf zwölf Wochen. Im Laufe dieser Phase erhalten gesetzlich versicherte Mütter Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und der Arbeitgeber ergänzt diesen Betrag, sodass sich das volle durchschnittliche Nettogehalt ergibt.
Der Mutterschutz beinhaltet außerdem einen Kündigungsschutz, der bis vier Monate nach der Geburt gilt. Arbeitgeber dürfen in diesem Zeitraum also keine ordentliche Kündigung aussprechen. Für Selbstständige gelten besondere Regelungen, die je nach Versicherungssituation und Art der Tätigkeit abweichen.
Seit Juni 2025 gelten obendrein gestaffelte Schutzfristen nach einer Fehlgeburt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz. Ab der 17. Woche erhöht sich dieser Anspruch auf sechs Wochen, ab der 20. Woche auf acht Wochen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass betroffene Frauen Zeit für ihre körperliche und seelische Erholung erhalten.
In jedem Fall ist es sinnvoll, Informationen zum Mutterschutz rechtzeitig einzuholen, um alle Fristen einzuhalten und potenzielle Leistungen zu beantragen. So vermeiden Sie finanzielle Einbußen und planen die Zeit vor und nach der Geburt gezielt.
Basis, Plus und Partnerschaftsbonus beim Elterngeld
Das Elterngeld gleicht Einkommensausfälle in der ersten Zeit nach der Geburt aus. Es gibt dabei drei Varianten, die sich in Höhe und Bezugsdauer unterscheiden (Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt und liegt bei 65 bis 67 Prozent).
- Das Basiselterngeld eignet sich für Eltern, die ihre Berufstätigkeit vollständig unterbrechen. Es läuft maximal 14 Monate, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen.
- Das ElterngeldPlus umfasst monatlich einen reduzierten Betrag, dafür aber bis zu 28 Monate. Diese Variante passt gut, wenn nach der Geburt eine Teilzeitarbeit geplant ist.
- Der Partnerschaftsbonus ergänzt Basis oder Plus um vier zusätzliche Monate pro Elternteil, sofern beide zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Anträge für alle Varianten lassen sich bereits vor der Geburt vorbereiten. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend allerdings höchstens für drei Monate, weshalb es ausschlaggebend ist, Unterlagen und Nachweise frühzeitig zusammenzustellen.
Wann sich der Kinderfreibetrag finanziell auszahlt
Der Kinderfreibetrag entlastet Eltern steuerlich, indem er einen festen Betrag vom zu versteuernden Einkommen abzieht. Für 2025 liegt dieser Betrag bei 9.600 Euro pro Kind, jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile verteilt. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Entlastung durch den Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ausfällt.
Besonders vorteilhaft ist der Freibetrag für Familien mit mittlerem oder höherem Einkommen. Bei gemeinsamer Veranlagung ist der Freibetrag hingegen erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 70.000 Euro sinnvoll. Alleinerziehende erreichen die Schwelle bei circa 37.000 Euro.
Ausschlaggebend ist letztlich die individuelle Steuerbelastung, denn je höher der persönliche Steuersatz, desto größer der Vorteil. Für die Anwendung des Freibetrags ist kein gesonderter Antrag nötig. Der Betrag fließt automatisch in die Steuerberechnung ein, sobald das Kind in der Steuererklärung eingetragen ist.
Welche staatlichen Hilfen gibt es noch?
Neben Mutterschutz, Elterngeld und Kinderfreibetrag stehen Familien weitere Unterstützungen zu. Diese Leistungen entlasten im Alltag und schaffen zusätzlichen finanziellen Spielraum.
- Das Kindergeld beträgt seit Januar 2025 für jedes Kind 255 Euro pro Monat. Ab 2026 steigt der Betrag auf 259 Euro. Es gilt unabhängig vom Einkommen und lässt sich über die Familienkasse beantragen.
- KITA-Zuschüsse oder Landesprogramme zur Kinderbetreuung senken die Kosten für Krippe, Kindergarten oder Tagespflege. Die Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich allerdings je nach Bundesland.
- Das Baukindergeld fördert Familien beim Kauf oder Bau einer Immobilie. Förderhöhen und Antragsfristen richten sich nach den jeweils aktuellen Programmen der staatlichen Förderbanken.
- Familienbonus und Einmalzahlungen kommen in besonderen Situationen infrage, darunter bei gestiegenen Lebenshaltungskosten oder in Krisenzeiten. Die Beträge und Bedingungen legt der Bund oder das jeweilige Land fest.
In jedem Fall sollten Sie die auf Sie zutreffenden regionalen Regelungen prüfen, um keine Unterstützung zu verpassen.
Steuervorteile für Alleinerziehende
Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf einen zusätzlichen Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer. Dieser liegt seit 2023 bei 4.260 Euro pro Jahr und erhöht sich ab dem zweiten Kind um jeweils 240 Euro. Der Betrag mindert direkt das zu versteuernde Einkommen und senkt dadurch die Steuerlast.
Die Voraussetzung besteht darin, dass im Haushalt mindestens ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld lebt und keine weitere volljährige Person im Haushalt gemeldet ist, die nicht zur Ausbildung des Kindes beiträgt.
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Hinweis: Wir haben am 20. August 2025 zum ersten mal über »Finanzielle Entlastung für Familien dank Elterngeld, Kinderfreibetrag und Co.« geschrieben.
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