Zahnzusatzversicherung: Das sollten Paare wissen

Paar zeigt Zähne beim Selfie

Kronen, Implantate oder Brücken – Der Zahnarztbesuch kann für Paare unter Umständen sehr kostenintensiv ausfallen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen gewissen Teil der Kosten. Daher stellt sich für viele Paare die Frage, ob es einen Partnertarif für Zahnzusatzversicherungen gibt. Kurz und knapp: Nein! Jeder muss seine eigene Zahnversicherung abschließen. Es gibt derzeit keinen partner- oder Familientarif.

Der Trend steigt, so schließen immer mehr gesetzlich krankenversicherte Personen eine Zahnzusatzversicherung ab. Diese sollen vor den zu hohen Kosten für Zahnbehandlungen schützen. Die Versicherungen überbieten sich regelrecht mit günstigen Zusatztarifen um die Gunst des Kunden für sich zu gewinnen. Bei den Tarifdschungel fragen sich die Kunden, worauf sie bei der Auswahl der richtigen Versicherung achten sollen und was genau Verbraucher über die Zusatzversicherung wissen müssen. Tipp: Lassen Verbraucher einen Zahnzusatzversicherung Vergleich durchführen, was inzwischen online auf vielen Webseiten angeboten wird, dann ist der ideale Tarif schnell gefunden. Übersichtlich werden Leistungen und Kosten der jeweiligen Anbieter und Tarife gegenüber gestellt und verglichen.

Alter des Versicherungsnehmers

Nicht jeder beliebige Kunde ist geeignet für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Eine entscheidende Richtlinie hierfür stellt das Alter des Verbrauchers dar. Die Zusatztarife für Zahnbehandlungen eignen sich in etwa für Menschen bis Anfang Vierzig. Das Gebiss ist bis dahin in den allermeisten Fällen noch in Takt und preiswerter. Je älter die Person beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ist, desto höher ist auch der monatliche Beitrag. Bevor die erste Behandlung erstattet wird, müssen je nach Anbieter und Tarif gewisse Wartezeiten eingehalten werden. Diese betragen von 30 Tagen bis 8 Monate. Fehlende Zähne oder einen Schaden der Zähne sind beim Abschluss der Versicherung mit anzugeben und führen häufig zu Risikozuschlägen oder gar zur Ablehnung. Versicherer prüfen ihre Kunden: Jede Vorerkrankung muss vor Vertragsabschluss mit angegeben werden. Wird eine Tatsache verschwiegen und die Versicherung fragt den behandelnden Arzt führt dies zu einem Nichtbezahlen der Zahnbehandlung und der Kündigung der Versicherung seitens des Versicherers. Hierzu gehören bereits folgende Behandlungen:

  • Frühere Behandlung aufgrund Parodontose
  • Größere Anzahl von Inlays
  • Fehlende und nicht ersetzte Zähne
  • Wurzelbehandlungen

Vor Vertragsabschluss lohnt es sich unbedingt das Kleingedruckte durchzulesen.

Begrenzte Erstattung

Gerade in den ersten Jahren sind die Erstattungen seitens des Versicherers auf eine gewisse Summe begrenzt. Hierbei spricht man von einer Zahnstaffelung. Gestartet wird dabei in den meisten Fällen mit einer maximalen Erstattung von 1.000 Euro im ersten Jahr. Nach einem oder mehreren Jahren erhöht oder verfällt diese Obergrenze.

Leistungsunterschiede

Es lohnt sich die Leistungen vor Vertragsabschluss zu prüfen, da es dabei erhebliche Unterschiede von Anbieter zu Anbieter gibt. Begrenzungen oder Ausschlüsse liegen oftmals bei folgenden Leistungen vor:

Beitragsanstieg oder Beitragsstabilität

Teurere Tarife versprechen häufig eine Beitragsstabilität. Diese bilden bereits in den jungen Jahren Altersrückstellungen. Diese gewährleisten, dass der Beitrag immer gleich bleibt solange die Versicherung läuft. Aber Vorsicht: Nahezu jeder einzelner Versicherer lässt eine Hintertüre offen um den Beitrag trotzdem anheben zu können sobald die Ausgaben schneller als kalkuliert ansteigen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Beitragserhöhung sogar sehr wahrscheinlich ist. In welcher Höhe ist jedoch unklar. Einige Versicherer bieten überhaupt keine Beitragsstabilität an, sondern Tarife bei denen der Beitrag regelmäßig mit dem Alter ansteigt. Die zukünftigen Preisentwicklungen sind hierbei klar und können vom Versicherer detailliert aufgezeigt werden. Gerade leistungsstarke Tarife wurden nach dieser Art und Weise kalkuliert. Damit steigen die Kosten im Alter zwar automatisch an, aber die Tarife an sich müssen nicht unbedingt schlechter sein als andere. Nice to Know: Wer sich bereits zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung entschlossen hat, kann bei seinem Versicherer manchmal sogar den Tarif anpassen und wechseln. Gesetzlich Vorgeschrieben wurde diese Möglichkeit bei Verträgen, bei denen der Beitrag nicht mit dem Alter parallel ansteigen. In diesem Falle können neue Tarife sogar günstiger sein als die alten.

Zahnarzt-Sofort-Tarife

In der Werbung ist es häufig zu sehen: Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, obwohl es eigentlich schon zu spät dafür ist. Diese Zahnersatz-Sofort-Tarife bilden Ausnahmen und leisten für Maßnahmen, welche bereits vor dem Abschluss der Versicherung bestanden, geplant oder angeraten sind. Hierbei werden die Zahnersatzmaßnahmen nachträglich versichert ohne Gesundheitsfragen und Wartezeiten. Zahn-Sofort-Tarife sind wesentlich teurer als normale Zahnzusatzversicherungen und leisten in der Regel gerade einmal den doppelten Kassenzuschuss. Diese sind durch eine Leistungsstaffel noch zusätzlich beschränkt. Damit kann der Patient mit gerade einmal 250 Euro bis 400 Euro kalkulieren und bleibt auf die restlichen Kosten selbst sitzen. Zu beachten ist zudem, dass diese Tarife nicht gekündigt werden müssen und nicht aufgestockt werden können. Versicherungsschutz besteht für lediglich zwei Jahre. Während dieser Zeit ist ausgeschlossen eine zusätzliche Versicherung abschließen zu können. Damit bezahlt der Patient zwei Jahre lang sehr hohe Beiträge für sehr wenig Leistung. Deshalb ist es ratsamer bereits vor dem Leistungsfall und in jungen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Zum einen fallen die Beiträge geringer aus und zum anderen kann die Wartezeit besser überbrückt werden.

Veraltete und geringe Leistungen

Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung kann sich bei Tarifen mit geringeren Leistungen oder älteren Tarifen lohnen. Der Versicherungsmarkt ändert sich ständig und die Tarife werden dementsprechend angepasst. Sind die eigenen Zähne noch gut in Schuss und von anhaltender guter Gesundheit, kann ein Wechsel nach der Mindestvertragslaufzeit einfach und problemlos erfolgen. Achtung: Bitte niemals den bestehenden Versicherungsschutz kündigen, solange die neue Police noch nicht vorliegt. Erst wenn diese Vorliegt wurde der Antrag angenommen und der neue Schutz ist gewährleistet.

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Hinweis: Wir haben am 30. März 2022 zum ersten mal über »Zahnzusatzversicherung: Das sollten Paare wissen« geschrieben.

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